Reinigungs Firma

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AGB's Hurti Reinigung

Inhaltsverzeichnis

Vertragsbeginn

Das Auftrags- / Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen Erteilung des Auftrages oder der Unterzeichnung des Vertrages / der Offerte durch den Auftraggeber, wobei diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages darstellen. Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag / Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Auftragsausführung

• Die Hurti GmbH verpflichtet sich für getreue und sorgfältige Ausführung der übertragenen Reinigungsleistungen.
• Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Reinigungspersonal Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Abstellräumen hat und stellt der Hurti GmbH, wenn erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung. Die Hurti GmbH verpflichtet sich die ihnen übergebenen Schlüssel sicher am Firmensitz zu verwahren.
• Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom und Wasser zur Verfügung.
• Die Hurti GmbH stellt die zur Reinigung benötigten Reinigungsmittel, Geräte und Werkzeuge zur Verfügung. Die Lieferung von Auffüll-Materialien wie Seife, Toilettenpapier, Handtuchrollen, Abfallsäcke, Entsorgungsgebühren, etc. sind im Preis nicht inbegriffen und werden, falls nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt. Ebenso sind Sonder-Geräte im Preis nicht eingeschlossen und werden, sofern erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt oder von der Hurti GmbH separat in Rechnung gestellt.
• Dienstleistungen, die entgegen der schriftlichen Vereinbarung auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet.
• Die Mitarbeiter der Hurti GmbH sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Schweigen verpflichtet. Jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Verletzung des Dienst- und Betriebsgeheimnisses führen können, sind den Mitarbeitern von Hurti GmbH untersagt.
• Die Mitarbeiter der Hurti GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden anzunehmen bzw. dem Auftraggeber mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen
• Ist die Hurti GmbH ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung verhindert oder darin behindert, ist der Preis geschuldet, auch wenn der Auftrag nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität oder Quantität ausgeführt ist.
• Sofern der Reinigungstag und/oder Abgabezeitpunkt kurzfristig, das heisst zwischen 1 – 9 Arbeitstage vor dem offiziell oder provisorisch bestätigten und somit vereinbarten Reinigungstermin, abgeändert werden muss, kann die Hurti GmbH die neuen Reinigungs und/oder Abgabedaten und somit die Auftragsausführung nur gewährleisten, sofern es die Kapazitäten der Hurti GmbH zulassen. Wenn wir die neuen Reinigungs- und Abgabedaten anschliessend schriftlich bestätigen, bleibt der eingegangene Vertrag unverändert. Sollte es uns nicht möglich sein die neuen Reinigungs- und/oder Abgabedaten einzuhalten, so erlaubt sich Hurti GmbH den Auftrag abzuweisen und den Rechnungsbetrag zu 100% als Storno in Rechnung zu stellen. Sollte die Reinigung möglich sein, jedoch der Abgabezeitpunkt nicht, so werden wir die Reinigung trotzdem ausführen, werden aber am Abgabezeitpunkt nicht anwesend sein und können somit für den gesamten Auftrag keine Abnahmegarantie mehr gewährleisten. Allfällige Nachreinigungen wären in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Gewährleistung und Mängelrüge

• Die Abnahme der Reinigungsleistung ist vom Auftraggeber als fehlerfrei anerkannt, sofern dieser nicht innerhalb 24 Std. schriftlich oder als E- Mail reklamiert.
• Die Hurti GmbH verpflichtet sich, begründete Beanstandungen, für welche sie einzustehen hat, umgehend sachgemäss zu beheben.
• Eine Haftung für Beseitigung von Mängeln, bzw. Übernahme von Folgekosten, die nach dem Zeitraum gemeldet werden, oder wenn die Hurti GmbH keine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde, sind ausgeschlossen.
• Werden Wartungs- oder Betriebsanweisungen der Hurti GmbH nicht befolgt (z.B. bei geöltem Boden) oder vom Auftraggeber persönlich nachgereinigt, so entfällt jede Gewährleistung.
• Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Schäden

Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Auftragsausführung sind innerhalb 3 Tagen in schriftlicher Form an die Hurti GmbH zu melden. Die Hurti GmbH wird ihre Haftpflichtversicherung (Garantiesumme: CHF 5 Mio. pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen) umgehend mit der Schadenserledigung beauftragen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Versicherungsleistung begrenzt.

Preise und Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und der Hurti GmbH festgelegt. Die Hurti GmbH behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale für 1. Nicht in der Offerte angegebene oder nicht korrekt angegebene Anzahl Zimmer, Fenster, Storen, Balkone, Waschmaschinen etc. 2. Raucherwohnung, übermässige Klebreste, extreme Verschmutzung durch Haustiere etc., zu offerieren. Wenn der Kunde mit der Zusatzpauschale nicht einverstanden sein sollte, behalten wir uns vor den Auftrag abzuweisen oder je nach Vereinbarung den Auftrag bis maximal zum Abgabezeitpunkt zu reinigen, ohne dass wir an der Wohnungsübergabe teilnehmen werden und auch die Verantwortung zu Übergabe nicht mehr tragen. Bei Abweisung des Auftrags und auch bei Reinigung aus Kulanz, verfällt die Abnahmegarantie. Der vertraglich vereinbarte Rechnungsbetrag ist trotzdem in jedem Fall zu 100% geschuldet.

Preis-Berechnungsgrundlagen

• Falls nichts anderes vermerkt ist, gilt die Arbeitszeit bei Stundenaufwand ab Dättwil bis zurück.
• Zur Unterhaltsreinigung wird ein Pauschalbetrag ermittelt, der sich errechnet aus: Anzahl Reinigungsstunden / Woche x Stundenansatz x 52 Wochen / Jahr = Jahressumme (Jahressumme : 12 Monate = Monatspauschalpreis).
• Feiertage oder betriebsfreie Tage werden nicht nachgeholt und berechtigen nicht zur Minderung des Pauschalbetrages.

Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen bei Unterhaltsreinigung

• Die Hurti GmbH stellt monatlich eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten und die dabei eingesetzten Gerätschaften und benötigten Auffüllmittel gemäss § 2 aus.
• Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
• Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Zahlungsverzug, was zur Folge hat, dass sämtliche Forderungen von der Hurti GmbH sofort zur Zahlung fällig werden. Ein Zahlungsverzug berechtigt die Hurti GmbH jederzeit:
o vom Vertrag zurückzutreten
o die Dienstleistung einzustellen
o alle bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ungeachtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen.
o noch ausstehende Arbeiten nur gegen Vorkasse auszuführen.
o vom Auftraggeber Mahngebühren von 5%, (mindestens CHF 25.-) zu verlangen.

Zahlungskonditionen bei Umzugs- oder Grundreinigung

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an die Hurti GmbH gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in Bar, per EC-Karte (sumup) zu entrichten oder, wenn vertraglich so vereinbart, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Vertragsdauer, Kündigung

• Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann falls nichts vermerkt, unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist, jederzeit auf das Monatsende schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. Ab dem 2. Vertragsjahr gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist für Verträge ab CHF 600.- (Total monatlich).
• Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber hat die Hurti GmbH Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 50% der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrages.
• Einzelaufträge mit Kosten ab CHF 500.- Total können bis eine Woche vor Auftragsbeginn kostenfrei annulliert werden. Bei Vertragsstornierung unter vier Arbeitstagen wird der vereinbarte Leistungsbetrag zu 25%, unter drei Tagen zu 50% und unter einem Tag zu 100% verrechnet.

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Differenzen bereinigen die Parteien, wenn immer möglich im direkten Gespräch. Der Reinigungsvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmung des UN-Kaufrechts (CISG). Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der momentane Sitz der Hurti GmbH als Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist 5453 Busslingen

10.01.2022

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